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 Betreff des Beitrags: Rechtliche Frage
BeitragVerfasst: Do 22. Jan 2009, 16:23  
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Hiho vlt hat ja hier jemand bissl mehr Ahnung als ich deswegen schildere ich mal mein problem.

Ich habe mir im Februar 08´ bei Aldi n Medion Notebook gekauft.
Irgendwann ist die Enter Taste bei benutzung einfach herausgefallen keinerlei Gewalt oder irgendwelche Bruchstellen die is einfach rausgefallen als wär sie nie richtig fest gewesen. Außerdem wurde mein Notebook extrem schnell heiß mit der Zeit und hat angefangen rumzulaggen stillstand usw. Formatieren windows neu usw alles nichts gebracht.
Also hab ichs im rahmen der Garantie an Medion geschickt.

Jetzt nach 2 Wochen kam ein Brief bei mir an in dem Sie mir einen Kostenvoranschlag von 143 € unterbreiten, falls ich ihn nicht annehmene 69 € Bearbeitungsbeühr und keine Reperatur ( was nirgends in den Garantiebedingungen aufgeführt war und am telefon auf die Frage für den Falle einer kostenpflichten reperatur und der Rücknahme mir auch nicht gesagt wurde).

Grund dieser Rechung der angegeben wird:
Tastatur durch Fremdeinwirkung beschädigt.

Das primäre problem wurde anscheinend garnicht erkannt bzw behandelt.

Nun ist das Problem das es keinerlei Fremdeinwirkung gab keine Bruchstelle oder ein anzeichen dafür, das einzige ist das der Gumminoppen darunter etwas abgenutzt ist und etwas eingerissen weil ich die Enter taste ein paar mal benutzt habe.

Nun meine Frage wie kann ich dagegen vorgehen, ich sehe es nicht ein dieser Firma für eine mangelhafte teil Reperatur eines im Garantierahmen entstandenen Defekts auch nur einen Cent zu bezahlen.

Ich vermute das ich den Betrag letzendlich zahlen werden muss
allerdings will ich das nur nachdem ich alle meine möglichkeiten ausgeschöpft habe ich werde mir vermutlich einen Rechtsanwalt nehmen müssen,

Also wer kann was zu der Rechtslage sagen =) und welche Chancen habe ich was kann ich noch tuen.

Paar Feedbacks wärn nett

Mfg Radex


(ps: Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten)


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 Betreff des Beitrags: Re: Rechtliche Frage
BeitragVerfasst: Do 22. Jan 2009, 17:03  
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Profispamer

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laut rechtslage hast du 2 jahre recht auf reparatur bzw. umtausch. das große problem was du hast nennt sich Beweisumkehr, d.h. du musst ab 6 monaten nach kauf beweisen, dass du nicht schuld am verschleiß bist. und das ist quasi nicht mehr möglich.

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 Betreff des Beitrags: Re: Rechtliche Frage
BeitragVerfasst: Fr 23. Jan 2009, 01:04  
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Sabbeltasche

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Börg hat geschrieben:
und das ist quasi nicht mehr möglich.


Es sei denn man lässt es durch einen Gutachter bestätigen. Allerdings nicht unaufwändig und billig.

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 Betreff des Beitrags: Re: Rechtliche Frage
BeitragVerfasst: Fr 23. Jan 2009, 11:44  
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da würd ich mich zuallererst mal bei denen melden und fragen was ich machen soll:

http://www.vzbv.de/go/

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 Betreff des Beitrags: Re: Rechtliche Frage
BeitragVerfasst: Fr 23. Jan 2009, 17:24  
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jo wuerds auch ueber den verbraucherschutz machn

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 Betreff des Beitrags: Re: Rechtliche Frage
BeitragVerfasst: So 25. Jan 2009, 08:59  
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Sabbeltasche

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Generell is es sehr schwer ein Gegenbeweis der Industrie zu bringen.
Wie smoochy schon gesagt hat: Der einzige Sinnvolle weg wird ein Gutachten sein das aber extrem teuer und aufwendig ist.

Da sitzt die Industrie leider auf einem extrem Hohen Ross! :crazyknight:

Aber wer kauft sich eigentlich PC's vom ALDI? Das is so als ob ich mein Auto bei OBI kaufen würde :thumbsup:

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You sit there and you thump your Bible, and you say your prayers ... and it didn't get you anywhere! Talk about your Psalms, talk about John 3:16 ... Austin 3:16 says I just whipped your ass!


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 Betreff des Beitrags: Re: Rechtliche Frage
BeitragVerfasst: So 25. Jan 2009, 10:21  
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Exanimalîs hat geschrieben:
Aber wer kauft sich eigentlich PC's vom ALDI? Das is so als ob ich mein Auto bei OBI kaufen würde :thumbsup:


hey ja, son cooles bobby car is doch KILLA

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